JAMORIE KRITIS-Beratung
Resilienzplan und Resilienzmaßnahmen nach dem KRITIS-Dachgesetz

Resilienzplan: Vom Risiko zur umgesetzten Maßnahme in zehn Monaten

Der Resilienzplan ist das zentrale Dokument des KRITIS-Dachgesetzes. Er übersetzt die Risikoanalyse in konkrete technische, personelle und organisatorische Maßnahmen, die spätestens zehn Monate nach der Registrierung umgesetzt sein müssen. Diese Seite zeigt, wie ein Resilienzplan aufgebaut wird, welche Bausteine hineingehören, wie er sich mit Notfallmanagement und den Cyber-Pflichten des BSIG verzahnt und wie Sie die Umsetzung nachweisen.

  • 10 Monate nach Registrierung müssen die Maßnahmen umgesetzt sein
  • 6 Bausteine von der physischen Sicherheit bis zu Übungen und Nachweisen
  • § 30 BSIG Cyber-Maßnahmen, die mit dem Resilienzplan zusammenlaufen
  • 200.000 € Bußgeld, wenn Resilienzplan oder Nachweise fehlen
Grundlage

Die Risikoanalyse bestimmt den Plan

Ein Resilienzplan ist nur so gut wie die Risikoanalyse darunter. Sie legt fest, gegen welche Ereignisse die Anlage geschützt wird und wie viel Schutz angemessen ist.

  • Naturgefahren und Technik

    Hochwasser, Sturm, Hitze, Ausfälle

    Extremwetter, Erdbewegungen, Brände, Explosionen, technisches Versagen zentraler Komponenten, Ausfall von Strom, Wasser oder Kommunikation. Bewertet nach Standort, Bauweise und Redundanz der Anlage.

  • Menschliches Handeln

    Sabotage, Terrorismus, Innentäter

    Gezielte Angriffe auf die Anlage, Eindringen, Manipulation, Drohnen, Innentäter mit Zutritt und Wissen. Bewertet nach Exponiertheit, Zutrittsschutz, Überwachung und Personalsicherheit.

  • Abhängigkeiten

    Personal, Zulieferer, Infrastrukturen

    Ausfall von Schlüsselpersonal durch Krankheit, Pandemie oder Streik, Ausfall von Zulieferern und Dienstleistern, Störungen in anderen kritischen Infrastrukturen, von denen die Anlage abhängt. Häufig unterschätzt, oft am folgenreichsten.

Cyber gehört dazu: Ein Ransomware-Angriff auf die Leittechnik führt zur selben Frage wie ein Hochwasser: Wie lange darf die Anlage stehen, und wie kommt sie wieder hoch? Eine Risikoanalyse, die physische und digitale Gefahren gemeinsam betrachtet, erfüllt das Dachgesetz und liefert die Grundlage für das Risikomanagement nach § 30 BSIG.

Bausteine

Was in den Resilienzplan gehört

Sechs Maßnahmenbereiche, jeweils mit Bezug zu den identifizierten Risiken, mit Verantwortlichen, Termin und dem Nachweis, der die Umsetzung belegt.

Bausteine eines Resilienzplans nach dem KRITIS-Dachgesetz
BausteinTypische MaßnahmenNachweis
Physische SicherheitPerimeterschutz, Zutrittskontrolle mit Zonenkonzept, Überwachung und Alarmierung, Schutz kritischer Komponenten, Objektschutz durch eigenes Personal oder DienstleisterSicherheitskonzept, Zutrittsregelungen, Prüfprotokolle der Anlagen, Wartungsnachweise
Notfallvorsorge und WiederanlaufNotfall- und Wiederanlaufpläne je Szenario, Redundanzen und Ersatzversorgung, Notstrom und Betriebsstoffe, Krisenstab mit Alarmierungskette, Kommunikation mit Behörden und ÖffentlichkeitNotfallhandbuch, Alarmierungsliste, Übungsprotokolle, Wartungsnachweise für Notstrom
PersonalVerfügbarkeit von Schlüsselpersonal, Vertretungsregelungen, Mindestbesetzung im Krisenfall, Zuverlässigkeitsprüfungen im rechtlich zulässigen Rahmen, Regelungen für FremdpersonalVertretungsmatrix, Besetzungsplan, Prozess für Ein- und Austritte, Regelungen für Dienstleister
Schulung und ÜbungenSensibilisierung aller Beschäftigten, Rollenschulung für Krisenstab und Anlagenpersonal, jährliche Krisenstabsübung, anlassbezogene Übungen nach ÄnderungenSchulungskonzept, Teilnahmenachweise, Übungsprotokolle mit Auswertung und Maßnahmen
Zulieferer und AbhängigkeitenBewertung kritischer Lieferanten und Dienstleister, Ersatzlieferanten, Vorräte, vertragliche Anforderungen an Verfügbarkeit und Krisenkommunikation, Abstimmung mit vorgelagerten InfrastrukturbetreibernLieferantenbewertung, Verträge mit Resilienzklauseln, Vorratsplanung
Organisation und SteuerungVerantwortliche je Maßnahme, Kontaktstelle für BBK und BSI, Berichtsweg zur Geschäftsleitung, Fortschreibung von Risikoanalyse und Plan, Verzahnung mit ISMS und BCMBeschluss der Geschäftsleitung, Maßnahmenverzeichnis mit Status, Prüf- und Aktualisierungszyklus
Verzahnung

Resilienzplan, BCM und § 30 BSIG aus einer Quelle

Betreiber kritischer Anlagen unterliegen dem Dachgesetz und dem BSIG. Wer beide Pflichtenkreise getrennt bearbeitet, erstellt dieselben Analysen zweimal und erhält widersprüchliche Pläne.

  • BCM

    Notfallmanagement als Kern

    Business-Impact-Analyse, Wiederanlaufzeiten, Notfall- und Wiederanlaufpläne, Krisenstab und Übungen sind der gemeinsame Kern von Resilienzplan und Cyber-Notfallmanagement. Ein vorhandenes BCM, etwa nach ISO 22301 oder BSI-Standard 200-4, wird erweitert, nicht ersetzt.

  • § 30 BSIG

    Cyber-Maßnahmen mit Überschneidung

    Das BSIG verlangt unter anderem aufrechterhaltung des betriebs: backup, wiederherstellung, krisenmanagement, sicherheit der lieferkette sowie personalsicherheit, zugriffskontrolle und anlagenmanagement. Genau diese Bereiche fordert auch das Dachgesetz. Ein gemeinsames Maßnahmenverzeichnis ordnet jede Maßnahme beiden Anforderungen zu.

  • Nachweise

    Ein Ordner für zwei Behörden

    Risikoanalyse, Maßnahmenverzeichnis, Übungsprotokolle und Wirksamkeitsnachweise werden einmal geführt und je Behörde gefiltert: für das BBK der Resilienzplan mit Umsetzungsstand, für das BSI der Nachweis alle drei Jahre nach § 39 BSIG. Änderungen werden an einer Stelle gepflegt.

Anlagenspezifisch statt konzernweit: Der Resilienzplan bezieht sich auf die kritische Anlage. Ein konzernweites BCM liefert den Rahmen, die Maßnahmen müssen aber für die konkrete Anlage, ihren Standort und ihre Abhängigkeiten beschrieben und nachweisbar sein.

Übungen und Nachweise

Ein Plan ist erst dann ein Plan, wenn er geübt wurde

Übungen zeigen, ob Alarmierung, Entscheidungswege, Ersatzversorgung und Meldefristen halten. Sie sind zugleich der Nachweis, den beide Behörden sehen wollen.

  • Jährliche Krisenstabsübung mit Geschäftsleitung, Anlagenverantwortlichen, Sicherheit, IT und Kommunikation, mit wechselnden Szenarien.
  • Mindestens ein Szenario, das physische und digitale Störung kombiniert, etwa Stromausfall mit gleichzeitig gestörter Leittechnik.
  • Alarmierungsübung ohne Vorankündigung: Erreichbarkeit der Kontaktstelle und des Krisenstabs außerhalb der Bürozeiten.
  • Wiederanlauftest für die wichtigsten Ersatzsysteme, etwa Notstrom unter Last, Ersatzversorgung, manuelle Betriebsweise.
  • Protokoll je Übung mit Beobachtungen, Abweichungen, abgeleiteten Maßnahmen und Verantwortlichen; Nachverfolgung im Maßnahmenverzeichnis.
  • Aktualisierung von Risikoanalyse und Resilienzplan nach jeder Übung und nach jeder wesentlichen Änderung an Anlage oder Organisation.
  • Nachweise so abgelegt, dass sie dem BBK auf Verlangen und dem BSI zum Drei-Jahres-Nachweis ohne Nacharbeit vorgelegt werden können.

Wie eine Krisenübung für Geschäftsleitung und Krisenstab abläuft, beschreibt die Seite Krisenübung (Tabletop) auf jamorie.eu.

Unser Vorgehen

Resilienzplan in vier Schritten

Wir arbeiten mit Anlagenverantwortlichen, Sicherheit, Personal, Einkauf, IT und Geschäftsleitung zusammen und liefern einen Plan, der umgesetzt und nachgewiesen werden kann.

  1. Bestandsaufnahme

    Vorhandene Analysen, Notfallpläne, Sicherheitskonzepte, Managementsysteme und Übungsprotokolle sichten. Anlage, Abhängigkeiten und Schnittstellen zu anderen Infrastrukturen abgrenzen. Ergebnis: Was ist da, was fehlt gegenüber dem Pflichtenkatalog.

  2. Integrierte Risikoanalyse

    Gefahren aus Natur, Technik, menschlichem Handeln, Abhängigkeiten und Cyber je Anlage bewerten. Workshops mit den Fachbereichen, Begehung der Anlage, Auswertung vorhandener Daten. Ergebnis: bewertete Risikoliste mit Handlungsbedarf.

    • Dauer: vier bis acht Wochen je nach Anlagenzahl
    • Ergebnis erfüllt Dachgesetz und § 30 BSIG gleichermaßen
  3. Resilienzplan und Maßnahmenverzeichnis

    Maßnahmen je Baustein ableiten, mit vorhandenen Maßnahmen abgleichen, nach Risiko und Frist priorisieren, Verantwortliche und Budget festlegen. Beschluss durch die Geschäftsleitung. Ergebnis: der Resilienzplan mit Zuordnung jeder Maßnahme zu Dachgesetz und BSIG.

  4. Umsetzung begleiten, üben, nachweisen

    Begleitung innerhalb der Zehn-Monats-Frist, Aufbau des Nachweis-Ordners, Krisenstabsübung mit Auswertung, Vorbereitung auf Anfragen des BBK und den Nachweis nach § 39 BSIG.

Wenn Ihr Notfallmanagement noch am Anfang steht, lesen Sie Notfallmanagement: In 30 Tagen einsatzbereit auf jamorie.eu.

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Vertiefung zu KRITIS

Häufige Fragen

Resilienzplan kurz beantwortet

Gibt es eine vorgeschriebene Gliederung für den Resilienzplan?

Das Dachgesetz schreibt keine Formatvorlage vor, benennt aber die Maßnahmenbereiche: Verhindern, Abwehren, Folgen begrenzen und Wiederanlauf, mit Notfallvorsorge, physischer Sicherheit, Personal und Schulungen. Ein Plan, der je identifiziertem Risiko die Maßnahmen, Verantwortlichen, Termine und Nachweise auflistet und von der Geschäftsleitung beschlossen ist, erfüllt den Zweck. Wichtiger als die Gliederung ist der nachvollziehbare Bezug zur Risikoanalyse.

Wir haben ein BCM nach ISO 22301. Ist das schon ein Resilienzplan?

Ein großer Teil davon. Business-Impact-Analyse, Notfall- und Wiederanlaufpläne und Übungen decken die Notfallvorsorge ab. Ergänzen müssen Sie in der Regel die physische Sicherheit der Anlage, die Personalsicherheit im Sinne von Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit sowie eine Risikoanalyse, die Sabotage, Terrorismus und den Ausfall abhängiger Infrastrukturen ausdrücklich betrachtet. Wir bauen auf dem BCM auf, statt daneben ein zweites System zu errichten.

Wie oft müssen wir üben?

Das Gesetz nennt Schulungen und Übungen als Maßnahmen, ohne einen festen Turnus vorzugeben. Bewährt hat sich eine Krisenstabsübung pro Jahr mit wechselnden Szenarien und zusätzlich anlassbezogene Übungen nach größeren Änderungen an Anlage, Organisation oder Plan. Jede Übung wird protokolliert und liefert damit gleichzeitig den Nachweis gegenüber BBK und BSI.

Wie halten wir Resilienzplan und BSIG-Maßnahmen zusammen?

Über eine gemeinsame Risikoanalyse und ein gemeinsames Maßnahmenverzeichnis. Jede Maßnahme trägt die Kennung, welche Anforderung sie erfüllt: Dachgesetz, § 30 BSIG oder beide. Notfallmanagement, Lieferkettensicherheit, Personalsicherheit und Zutrittskontrolle sind typische Maßnahmen für beide Seiten. So entsteht ein Nachweis-Ordner, aus dem Sie für jede Behörde die passende Sicht ziehen.

Was, wenn wir die Zehn-Monats-Frist nicht vollständig halten können?

Priorisieren Sie nach Risiko und dokumentieren Sie den Umsetzungsstand mit Begründung und Zeitplan für die offenen Maßnahmen. Bauliche Maßnahmen wie Perimeterschutz oder Redundanzen dauern oft länger als zehn Monate; hier zählen belegbare Beschlüsse, Beauftragungen und Zwischenlösungen. Ein Plan mit transparentem Status ist gegenüber der Behörde deutlich besser als ein vollständiger Plan ohne Umsetzung.

Marcel Rieger
Fachlich verantwortlich

Marcel Rieger

Geschäftsführer, Cyber Risiko & Compliance, JAMORIE Consulting GmbH

Marcel ist Wirtschaftsinformatiker mit über 10 Jahren Erfahrung in Informationssicherheit, Digitalisierung und IT-Projektmanagement. Als Geschäftsführer und Leiter der Cyber-Risk-Lösungen unterstützt er Unternehmen beim Aufbau governance-konformer Cyber-Risiko-Frameworks.

LinkedIn-Profil · Inhalt zuletzt geprüft am 24. September 2026. Die Inhalte informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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  • Abgleich vorhandener Pläne mit den sechs Bausteinen
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