JAMORIE KRITIS-Beratung
KRITIS-Dachgesetz, in Kraft seit 17. März 2026

KRITIS-Dachgesetz: Registrierung, Risikoanalyse, Resilienzplan mit festen Fristen

Das KRITIS-Dachgesetz setzt die europäische CER-Richtlinie um und verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen erstmals gesetzlich zur physischen Resilienz. Die Pflichten sind überschaubar in der Zahl, aber mit Fristen versehen, die ab der Einstufung laufen. Diese Seite erklärt, was wann zu tun ist, welche Behörde zuständig ist und was bei Verstößen droht.

  • 17.03.2026 Inkrafttreten des KRITIS-Dachgesetzes
  • 3 Monate Registrierung nach Einstufung als kritische Anlage
  • 10 Monate Resilienzmaßnahmen nach Registrierung umgesetzt
  • 200.000 € Bußgeld bei fehlendem Resilienzplan oder Nachweis
Rechtsrahmen

Was das Dachgesetz regelt und was nicht

Das Dachgesetz schließt eine Lücke: Bislang war die Cybersicherheit kritischer Anlagen im BSIG geregelt, die physische Widerstandsfähigkeit gegen Naturgefahren, Sabotage oder Personalausfall dagegen nur sektoral oder gar nicht.

  • Schutzgut

    Physische und organisatorische Resilienz

    Die Fähigkeit der Anlage, Störungen zu verhindern, abzuwehren, ihre Folgen zu begrenzen und den Betrieb wiederherzustellen. Erfasst sind alle Gefahren, die nicht aus der Informationstechnik kommen: Naturereignisse, Unfälle, Sabotage, Terrorismus, Ausfall von Personal, Zulieferern und abhängigen Infrastrukturen.

  • Behörde

    Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

    Das BBK ist die zuständige Behörde für das Dachgesetz. Es betreibt gemeinsam mit dem BSI die Registrierungsplattform, nimmt Nachweise entgegen und kann die Umsetzung der Resilienzmaßnahmen prüfen. Für die Cyber-Pflichten bleibt das BSI zuständig.

  • Abgrenzung

    Das BSIG gilt weiter

    Die Sicherheit der Informationstechnik regelt das BSIG in der Fassung der NIS2-Umsetzung, in Kraft seit 6. Dezember 2025. Betreiber kritischer Anlagen unterliegen beiden Gesetzen. Die Maßnahmen überschneiden sich bei Notfallmanagement, Lieferkette und Personal, sodass sich ein gemeinsames Vorgehen lohnt.

Wer betroffen ist: Betreiber kritischer Anlagen in zehn Sektoren, deren Anlage den durch Verordnung festgelegten Schwellenwert erreicht. Die Einstufung erklären wir auf der Seite Betroffenheit und Schwellenwerte.

Pflichten im Überblick

Fünf Pflichten, zwei Fristen

Der Pflichtenkatalog des Dachgesetzes lässt sich auf einer Seite darstellen. Anspruchsvoll ist nicht die Zahl der Pflichten, sondern ihre Umsetzung innerhalb der Fristen.

Pflichten der Betreiber kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz
PflichtFristInhalt
RegistrierungSpätestens drei Monate nach Einstufung als kritische Anlage; Einzelheiten regelt die KRITIS-VerordnungAnmeldung der Anlage über die gemeinsame Plattform von BBK und BSI mit Angaben zu Anlage, Sektor, Betreiber und einer erreichbaren Kontaktstelle
RisikoanalyseVor dem Resilienzplan, laufend aktualisiertSystematische Bewertung aller Risiken, die den Betrieb der Anlage erheblich stören können, einschließlich Abhängigkeiten von anderen Infrastrukturen und Zulieferern
ResilienzplanAuf Grundlage der Risikoanalyse, vor Ablauf der UmsetzungsfristBeschreibung der technischen, personellen und organisatorischen Maßnahmen mit Verantwortlichen und Zeitplan
ResilienzmaßnahmenSpätestens zehn Monate nach der Registrierung umgesetztNotfallvorsorge und Wiederanlauf, physische Sicherheit, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des Personals, Schulungen und Übungen
NachweiseAuf Verlangen der Behörde jederzeit vorlegbarDokumentation von Risikoanalyse, Resilienzplan, Umsetzungsstand und Wirksamkeit der Maßnahmen
Registrierung

Anmeldung bei BBK und BSI über eine Plattform

Die Registrierung ist der Startpunkt für alle weiteren Fristen. Sie erfolgt über die gemeinsame Plattform beider Behörden, damit Betreiber ihre Angaben nur einmal machen.

  • Was anzugeben ist

    Die Anlage mit Sektor und Anlagenkategorie, der Betreiber mit Rechtsform und Anschrift sowie eine Kontaktstelle, die für die Behörden erreichbar ist. Wer mehrere Anlagen betreibt, registriert jede Anlage, die den Schwellenwert erreicht.

  • Kontaktstelle mit Erreichbarkeit

    Die Kontaktstelle muss Anfragen und Warnungen der Behörden entgegennehmen können. Bewährt hat sich eine Funktionsadresse mit Rufbereitschaft, die zugleich die Kontaktstelle für die BSIG-Meldepflicht ist, statt einer einzelnen Person.

  • Frist über die KRITIS-Verordnung

    Die Registrierung ist spätestens drei Monate nach Einstufung als kritische Anlage vorzunehmen. Die konkreten Schwellenwerte je Anlagenkategorie und damit der Fristbeginn ergeben sich aus der KRITIS-Verordnung. Änderungen an Anlage oder Betreiber sind nachzumelden.

Bereits beim BSI registriert? Dann fehlen für das BBK in der Regel nur ergänzende Angaben zur physischen Resilienz. Die Pflichten aus beiden Gesetzen bestehen aber unabhängig voneinander; eine Registrierung nach dem BSIG ersetzt die Registrierung nach dem Dachgesetz nicht.

Risikoanalyse und Resilienzplan

Von der Gefahr zur Maßnahme

Risikoanalyse und Resilienzplan bauen aufeinander auf. Wer den Plan vor der Analyse schreibt, erhält Maßnahmen ohne Bezug zur eigenen Anlage.

  1. Anlage und Abhängigkeiten abgrenzen

    Welche Betriebsstätten, Prozesse, Systeme und Zulieferer sind für die kritische Dienstleistung erforderlich? Ohne welche Strom-, Wasser-, Kommunikations- oder Logistikversorgung steht die Anlage? Diese Abgrenzung bestimmt den Umfang der Analyse.

  2. Gefahren identifizieren und bewerten

    Naturgefahren wie Hochwasser, Sturm und Hitze, Unfälle und technisches Versagen, Sabotage und Terrorismus, Ausfall von Personal etwa durch Pandemie oder Streik, Ausfall von Zulieferern und abhängigen Infrastrukturen. Je Gefahr Eintrittswahrscheinlichkeit, Auswirkung auf die Versorgung und Dauer bis zum Wiederanlauf.

    • Vorhandene Analysen aus Störfallrecht, Arbeitsschutz, Versicherung und BCM einbeziehen
    • Nationale und sektorale Risikobewertungen der Behörden berücksichtigen
  3. Maßnahmen ableiten und priorisieren

    Für jedes relevante Risiko: Verhindern, Abwehren, Folgen begrenzen, Wiederanlauf. Priorisiert nach Risiko, Aufwand und Umsetzungsfrist. Vorhandene Maßnahmen werden angerechnet, Lücken benannt.

  4. Resilienzplan beschließen

    Der Plan beschreibt Maßnahmen, Verantwortliche, Zeitplan und Nachweise und wird von der Geschäftsleitung beschlossen. Vorhandene Notfallpläne und Sicherheitskonzepte werden eingearbeitet, nicht ersetzt.

Zehn Monate sind kurz: Die Umsetzungsfrist läuft ab der Registrierung, nicht ab Fertigstellung des Plans. Wer Risikoanalyse und Plan drei Monate nach der Registrierung fertig hat, behält sieben Monate für bauliche, technische und personelle Maßnahmen. Beginnen Sie mit der Analyse deshalb parallel zur Registrierung. Wie der Plan im Detail aufgebaut ist, zeigt die Seite Resilienzplan.

Bußgelder und Verantwortung

Was bei Verstößen droht

Die Bußgeldrahmen des Dachgesetzes sind niedriger als die des BSIG. Beide gelten nebeneinander, und beide treffen am Ende die Geschäftsleitung.

  • Dachgesetz

    Bis 200.000 €

    Wenn kein Resilienzplan vorliegt, die Resilienzmaßnahmen nicht umgesetzt sind oder Nachweise gegenüber dem BBK nicht erbracht werden.

  • Dachgesetz

    Bis 100.000 €

    Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht, etwa wenn die Anlage nicht, verspätet oder mit unvollständigen Angaben registriert wird oder Änderungen nicht nachgemeldet werden.

  • BSIG

    bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes

    Für Betreiber kritischer Anlagen als besonders wichtige Einrichtungen bei Verstößen gegen Risikomanagement, Angriffserkennung, Meldepflicht oder Nachweispflicht nach dem BSIG. Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen und überwachen.

Zeitplan

Vom Stichtag zur nachgewiesenen Resilienz

So sieht der Ablauf für einen Betreiber aus, der heute feststellt, dass seine Anlage den Schwellenwert erreicht.

  1. Einstufung als kritische Anlage

    Die Anlage erreicht den Schwellenwert der KRITIS-Verordnung. Die Einstufung wird schriftlich festgehalten, mit Kennzahlen und Datum. Ab jetzt läuft die Registrierungsfrist.

  2. Registrierung und Start der Risikoanalyse

    Registrierung über die gemeinsame Plattform von BBK und BSI, Kontaktstelle einrichten, Projektteam aus Anlagenverantwortlichen, Sicherheit, Personal, Einkauf und IT benennen. Risikoanalyse beginnt parallel.

  3. Risikoanalyse abschließen, Resilienzplan beschließen

    Gefahren bewertet, Maßnahmen abgeleitet und priorisiert, Verantwortliche und Budget festgelegt. Der Resilienzplan wird von der Geschäftsleitung beschlossen und mit dem Maßnahmenplan nach § 30 BSIG abgestimmt.

  4. Maßnahmen umgesetzt, Nachweise geführt

    Spätestens zehn Monate nach der Registrierung sind die Resilienzmaßnahmen umgesetzt: Notfallvorsorge, physische Sicherheit, Personal, Schulungen, Übung. Nachweise liegen so vor, dass sie dem BBK auf Verlangen vorgelegt werden können.

Wie ein Notfallmanagement in kurzer Zeit einsatzbereit wird, beschreibt der Beitrag Notfallmanagement: In 30 Tagen einsatzbereit auf jamorie.eu.

Weiterlesen

Vertiefung zu KRITIS

  • KRITIS-Übersicht

    Dachgesetz und BSIG im Vergleich, unser Vorgehen für beide Gesetze und der Selbsttest für Betreiber kritischer Anlagen.

  • Betroffenheit und Schwellenwerte

    Zehn Sektoren, die Leitlogik von rund 500.000 versorgten Personen, Anlagenkategorien per Verordnung und die Doppelrolle mit dem BSIG.

  • Resilienzplan

    Aufbau eines Resilienzplans: Risikoanalyse, physische Sicherheit, Notfallvorsorge, Personal, Übungen und Nachweise, verzahnt mit BCM und § 30 BSIG.

Häufige Fragen

Pflichten nach dem Dachgesetz kurz beantwortet

Ab wann läuft die Drei-Monats-Frist für die Registrierung?

Ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre Anlage als kritische Anlage gilt, also den Schwellenwert der jeweiligen Anlagenkategorie erreicht. Die konkreten Schwellenwerte und damit der Fristbeginn ergeben sich aus der KRITIS-Verordnung. Wer heute schon absehen kann, dass eine Anlage den Wert erreicht, sollte die Einstufung schriftlich festhalten und die Registrierung vorbereiten, statt auf ein Schreiben der Behörde zu warten.

Wir sind bereits nach dem BSIG beim BSI registriert. Reicht das?

Nein. Das Dachgesetz und das BSIG sind zwei Gesetze mit zwei Behörden. Die gemeinsame Registrierungsplattform von BBK und BSI erspart Ihnen doppelte Eingaben, ersetzt aber nicht die Registrierung für die physische Resilienz. Prüfen Sie, welche Angaben zur Anlage, zum Betreiber und zur Kontaktstelle für das BBK ergänzt werden müssen.

Was ist der Unterschied zwischen Risikoanalyse und Resilienzplan?

Die Risikoanalyse ermittelt, welche Ereignisse den Betrieb der Anlage erheblich stören können und wie wahrscheinlich und folgenschwer sie sind. Der Resilienzplan leitet daraus die Maßnahmen ab, mit denen Sie diese Störungen verhindern, abwehren, ihre Folgen begrenzen und den Betrieb wieder aufnehmen. Ohne belastbare Risikoanalyse bleibt der Resilienzplan eine Sammlung allgemeiner Maßnahmen ohne Bezug zur Anlage.

Reichen unsere bestehenden Notfallpläne aus ISO 22301 oder dem Störfallrecht?

Sie sind eine gute Grundlage, decken die Anforderungen aber selten vollständig ab. Das Dachgesetz verlangt neben Notfallvorsorge ausdrücklich Maßnahmen zur physischen Sicherheit, zur Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des Personals sowie Schulungen, jeweils abgeleitet aus einer Risikoanalyse, die auch Sabotage, Ausfall von Zulieferern und abhängige Infrastrukturen einschließt. Wir prüfen vorhandene Pläne gegen den Pflichtenkatalog und ergänzen, was fehlt.

Wie hoch ist das Risiko eines Bußgelds tatsächlich?

Das Dachgesetz sieht Bußgelder bis 200.000 € vor, wenn Resilienzplan oder Nachweise fehlen, und bis 100.000 € bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht. Auf der Cyber-Seite gelten für Betreiber kritischer Anlagen die Bußgeldrahmen des BSIG für besonders wichtige Einrichtungen: bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Gewichtiger als das Bußgeld ist in der Praxis meist die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung und die Frage, wie lange die Anlage nach einem realen Ereignis steht.

Marcel Rieger
Fachlich verantwortlich

Marcel Rieger

Geschäftsführer, Cyber Risiko & Compliance, JAMORIE Consulting GmbH

Marcel ist Wirtschaftsinformatiker mit über 10 Jahren Erfahrung in Informationssicherheit, Digitalisierung und IT-Projektmanagement. Als Geschäftsführer und Leiter der Cyber-Risk-Lösungen unterstützt er Unternehmen beim Aufbau governance-konformer Cyber-Risiko-Frameworks.

LinkedIn-Profil · Inhalt zuletzt geprüft am 24. September 2026. Die Inhalte informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Kostenloses Erstgespräch

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Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir Einstufung, Registrierungsstand und den Stand von Risikoanalyse und Resilienzplan durch und benennen, was bis zur Zehn-Monats-Frist zu tun ist.

  • Ihre Fristen für Registrierung und Umsetzung
  • Was aus vorhandenen Plänen angerechnet werden kann
  • Die drei dringendsten Maßnahmen für die physische Resilienz

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