JAMORIE KRITIS-Beratung
Anwendungsbereich des KRITIS-Dachgesetzes und des BSIG

KRITIS-Betroffenheit: Sind Sie Betreiber einer kritischen Anlage?

Kritisch ist eine Anlage, wenn ihr Ausfall die Versorgung der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen würde. Die Prüfung folgt einer festen Reihenfolge: Sektor, Anlagenkategorie, Schwellenwert, Betreiberrolle. Diese Seite erklärt die zehn Sektoren, die Leitlogik hinter den Schwellenwerten und warum Betreiber kritischer Anlagen immer zwei Gesetze beachten müssen.

  • 10 Sektoren von Energie bis Siedlungsabfallentsorgung
  • 500.000 versorgte Personen als Leitlogik der Schwellenwerte
  • Verordnung legt Anlagenkategorien und konkrete Werte fest
  • 2 Gesetze Dachgesetz und BSIG gelten für Betreiber kritischer Anlagen
Prüflogik

In vier Schritten zur Einstufung

Die Betroffenheit wird je Anlage geprüft, nicht je Unternehmen. Ein Konzern kann eine kritische Anlage und zwanzig unkritische betreiben.

  1. Sektor

    Erbringt die Anlage eine Dienstleistung in einem der zehn Sektoren des Dachgesetzes? Wenn nicht, endet die Prüfung nach dem Dachgesetz hier. Prüfen Sie dann trotzdem die Betroffenheit nach dem BSIG, dessen Sektorenliste weiter reicht.

  2. Anlagenkategorie

    Gehört die Anlage zu einer Kategorie, die die KRITIS-Verordnung für diesen Sektor benennt, etwa ein Kraftwerk, ein Wasserwerk, ein Krankenhaus, ein Rechenzentrum oder eine Abfallbehandlungsanlage? Die Kategorie bestimmt die Messgröße.

  3. Schwellenwert

    Erreicht oder überschreitet die Anlage den Wert, den die Verordnung für die Kategorie festlegt? Gemessen wird in der Größe, die für die Versorgung aussagekräftig ist: Erzeugungsleistung, Durchsatz, Fallzahlen, angeschlossene Einwohner oder Transaktionsvolumen.

  4. Betreiberrolle

    Wer betreibt die Anlage und übt den bestimmenden Einfluss aus? Diese Stelle ist Betreiber der kritischen Anlage, registriert sie und verantwortet Resilienzplan und Nachweise. Bei Betriebsführungsverträgen und Konzernstrukturen ist das vertraglich zu klären.

Schriftlich festhalten: Dokumentieren Sie das Ergebnis jeder Prüfung mit den zugrunde gelegten Kennzahlen, der Fassung der Verordnung und dem Datum. Ein begründetes „nicht kritisch“ ist gegenüber Behörden, Prüfern und Versicherern ebenso wichtig wie eine Registrierung.

Zehn Sektoren

Welche Sektoren das Dachgesetz erfasst

Die Sektorenliste des Dachgesetzes folgt der CER-Richtlinie und ergänzt sie um Sektoren, die in Deutschland bereits als kritisch galten. Innerhalb der Sektoren benennt die KRITIS-Verordnung die Anlagenkategorien.

Sektoren des KRITIS-Dachgesetzes mit typischen Anlagen
SektorTypische Anlagen und Dienstleistungen
EnergieStromerzeugung, Übertragungs- und Verteilnetze, Gasversorgung und -speicher, Mineralöl- und Kraftstoffversorgung, Fernwärme
Transport und VerkehrLuftverkehr, Schienenverkehr, Schifffahrt und Häfen, Straßenverkehr einschließlich Verkehrssteuerung, öffentlicher Personenverkehr, Logistik
Finanz- und VersicherungswesenBargeldversorgung, Zahlungsverkehr, Wertpapier- und Derivatehandel, Versicherungsdienstleistungen
GesundheitKrankenhäuser und stationäre Versorgung, Labore, Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten, Blut- und Plasmaversorgung
WasserTrinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung: Gewinnung, Aufbereitung, Verteilung, Kanalisation, Klärung
ErnährungHerstellung, Verarbeitung und Verteilung von Lebensmitteln, Lebensmittelhandel und Logistik
Informationstechnik und TelekommunikationSprach- und Datenübertragung, Rechenzentren, Hosting, Internetknoten, Vertrauensdienste, DNS und Registrierungsstellen
WeltraumBodeninfrastrukturen für den Betrieb weltraumgestützter Dienste, etwa Navigation, Erdbeobachtung und Kommunikation
Öffentliche VerwaltungEinrichtungen der Bundes- und Landesverwaltung, die für die Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen erforderlich sind
SiedlungsabfallentsorgungSammlung, Behandlung und Beseitigung von Siedlungsabfällen einschließlich Deponien und Verbrennungsanlagen

NIS2 reicht weiter: Das BSIG erfasst darüber hinaus Sektoren wie Post- und Kurierdienste, Chemie, verarbeitendes Gewerbe, digitale Dienste und Forschung, allerdings als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung nach Unternehmensgröße, nicht als Betreiber einer kritischen Anlage. Wer im Dachgesetz nicht erfasst ist, kann im BSIG trotzdem Pflichten haben. Eine erste Einschätzung liefert der NIS2-Check auf jamorie.eu.

Schwellenwerte

Die Leitlogik: rund 500.000 versorgte Personen

Der Gesetzgeber bemisst die Kritikalität einer Anlage am Versorgungsgrad. Die konkreten Werte je Anlagenkategorie stehen in der KRITIS-Verordnung, nicht im Gesetz.

  • Versorgungsgrad als Maßstab

    Ausgangspunkt ist die Frage, wie viele Personen von der Anlage abhängen. Als Richtgröße gilt die Versorgung von rund 500.000 Personen. Eine Anlage, deren Ausfall so viele Menschen trifft, ist kritisch, unabhängig von Umsatz, Mitarbeiterzahl oder Rechtsform des Betreibers.

  • Messgröße je Anlagenkategorie

    Weil sich Personen nicht direkt zählen lassen, übersetzt die Verordnung die Richtgröße je Kategorie in eine messbare Kennzahl: erzeugte oder verteilte Leistung, Durchsatz oder Menge, Fallzahlen, angeschlossene Einwohner, Transaktionen oder Passagiere. Wer die Kennzahl seiner Anlage kennt, kann die Einstufung selbst vornehmen.

  • Änderungen im Blick behalten

    Die Verordnung wird fortgeschrieben und Anlagen verändern sich. Ein Ausbau, eine Fusion, eine neue Anlagenkategorie oder ein geänderter Wert kann eine bisher unkritische Anlage kritisch machen. Die Einstufung gehört deshalb in einen jährlichen Prüfzyklus und in jede Investitionsentscheidung.

Doppelrolle

Betreiber kritischer Anlagen unterliegen zwei Gesetzen

Wer den Schwellenwert erreicht, ist Betreiber einer kritischen Anlage nach dem Dachgesetz und zugleich nach dem BSIG. Beide Pflichtenkreise laufen parallel, mit zwei Behörden.

Folgen der Einstufung als kritische Anlage
KRITIS-DachgesetzBSIG (NIS2-Umsetzung)
BehördeBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
RegistrierungÜber die gemeinsame Plattform von BBK und BSI, spätestens drei Monate nach EinstufungAls Betreiber einer kritischen Anlage beim BSI, über dieselbe Plattform
KernpflichtenRisikoanalyse, Resilienzplan, Resilienzmaßnahmen spätestens zehn Monate nach RegistrierungRisikomanagement nach § 30 BSIG, Systeme zur Angriffserkennung, Meldepflicht
MeldungenKontaktstelle für Anfragen und Warnungen des BBKErhebliche Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden, 72 Stunden und 1 Monat an das BSI
NachweiseResilienzplan und Umsetzung, auf Verlangen vorlegbarNachweis alle drei Jahre nach § 39 BSIG
BußgelderBis 200.000 € (Resilienzplan, Nachweise), bis 100.000 € (Registrierung)bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes

Ein Vorgehen für beide Gesetze: Risikoanalyse, Notfallmanagement, Personalsicherheit und Lieferkette sind in beiden Gesetzen gefordert. Wer sie einmal integriert bearbeitet, erfüllt beide Pflichtenkreise mit einem Nachweis-Ordner. Was das Dachgesetz im Einzelnen verlangt, erklärt die Seite Pflichten nach dem KRITIS-Dachgesetz.

Unser Vorgehen

Einstufung mit Begründung in wenigen Wochen

Ergebnis ist eine schriftliche Einordnung je Anlage, die vor Behörden, Prüfern und Versicherern standhält, mit den Fristen, die daraus folgen.

  1. Anlageninventar

    Welche Betriebsstätten, Anlagen und Dienstleistungen betreiben Sie, in welchem Sektor, mit welchen Kennzahlen? Einschließlich Anlagen, die Sie für Dritte betreiben oder von Dritten betreiben lassen.

  2. Abgleich mit Sektorenliste und Verordnung

    Je Anlage: Sektor, Anlagenkategorie, Messgröße und Schwellenwert nach der KRITIS-Verordnung. Für Kategorien ohne festgelegten Wert eine begründete Einschätzung anhand der Leitlogik von rund 500.000 versorgten Personen.

    • Prüfung von Konstellationen mit mehreren Standorten
    • Klärung der Betreiberrolle bei Betriebsführung und Konzernstrukturen
  3. Zweite Ebene: BSIG

    Unabhängig vom Ergebnis prüfen wir die Betroffenheit als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung nach dem BSIG anhand von Sektor und Unternehmensgröße, damit keine Pflicht übersehen wird.

  4. Einordnung und Fahrplan

    Schriftliche Einordnung je Anlage mit Begründung, Kennzahlen und Datum. Für kritische Anlagen der Fahrplan für Registrierung, Risikoanalyse, Resilienzplan und BSIG-Maßnahmen mit allen Fristen.

Weiterlesen

Vertiefung zu KRITIS

  • KRITIS-Übersicht

    Dachgesetz und BSIG im Vergleich, unser Vorgehen für beide Gesetze und der Selbsttest für Betreiber kritischer Anlagen.

  • Pflichten nach dem Dachgesetz

    Registrierung binnen drei Monaten, Risikoanalyse, Resilienzplan, Maßnahmen nach zehn Monaten, Bußgelder bis 200.000 €.

  • Resilienzplan

    Aufbau eines Resilienzplans: Risikoanalyse, physische Sicherheit, Notfallvorsorge, Personal, Übungen und Nachweise, verzahnt mit BCM und § 30 BSIG.

Häufige Fragen

Betroffenheit kurz beantwortet

Unser Unternehmen ist groß, aber keine unserer Anlagen erreicht den Schwellenwert. Sind wir KRITIS?

Nach dem Dachgesetz nicht. Maßgeblich ist die einzelne Anlage und ihr Beitrag zur Versorgung, nicht die Größe des Unternehmens. Prüfen Sie aber die zweite Ebene: Nach dem BSIG können Sie als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung erfasst sein, wenn Sie in einem NIS2-Sektor tätig sind und die Größenschwellen erreichen. Diese Pflichten gelten unabhängig von der Einstufung als kritische Anlage.

Wo finden wir den konkreten Schwellenwert für unsere Anlage?

In der KRITIS-Verordnung, die für jede Anlagenkategorie je Sektor eine Messgröße und einen Wert festlegt. Die Leitlogik dahinter ist die Versorgung von rund 500.000 Personen. Solange für eine Anlagenkategorie kein Wert festgelegt ist, orientieren Sie sich an dieser Leitlogik und dokumentieren die Einschätzung. Wir prüfen die Verordnung für Ihre Kategorien und halten die Einordnung schriftlich fest.

Wir betreiben mehrere kleinere Standorte. Werden die zusammengerechnet?

Das hängt davon ab, wie die KRITIS-Verordnung die Anlagenkategorie definiert und ob die Standorte für die Erbringung der kritischen Dienstleistung zusammenwirken. Die Frage ist in der Praxis häufig entscheidend und sollte für jede Konstellation einzeln geprüft und begründet werden. Auch ein begründetes „nicht kritisch“ gehört mit den zugrunde gelegten Zahlen in die Akte.

Wer ist Betreiber, wenn Eigentümer und Betriebsführer auseinanderfallen?

Betreiber ist, wer die Anlage tatsächlich betreibt und den bestimmenden Einfluss auf ihre Beschaffenheit und ihren Betrieb ausübt. Bei Betriebsführungsverträgen, Pacht oder Konzernstrukturen ist das zu klären und vertraglich festzuhalten, denn Registrierung, Resilienzplan und Nachweise müssen von einer klar benannten Stelle verantwortet werden.

Was ändert sich, wenn unsere Anlage die Schwelle künftig erreicht?

Mit dem Erreichen des Schwellenwerts beginnt die Registrierungsfrist von drei Monaten, danach die Zehn-Monats-Frist für die Resilienzmaßnahmen. Parallel greifen die Pflichten des BSIG für Betreiber kritischer Anlagen, unter anderem Angriffserkennung und der Nachweis alle drei Jahre. Wer Anlagenerweiterungen, Zusammenschlüsse oder Wachstum plant, sollte die Einstufung in die Planung einbeziehen.

Marcel Rieger
Fachlich verantwortlich

Marcel Rieger

Geschäftsführer, Cyber Risiko & Compliance, JAMORIE Consulting GmbH

Marcel ist Wirtschaftsinformatiker mit über 10 Jahren Erfahrung in Informationssicherheit, Digitalisierung und IT-Projektmanagement. Als Geschäftsführer und Leiter der Cyber-Risk-Lösungen unterstützt er Unternehmen beim Aufbau governance-konformer Cyber-Risiko-Frameworks.

LinkedIn-Profil · Inhalt zuletzt geprüft am 24. September 2026. Die Inhalte informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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  • Einordnung je Anlage nach Dachgesetz und BSIG
  • Klärung von Grenzfällen und Betreiberrolle
  • Fahrplan für Registrierung und Umsetzung

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